Wermatswil, Dauernde Verkehrsanordnung

10. April 2024

Auf Antrag der Stadt Uster hat die Kantonspolizei Zürich folgende Verkehrsanordnung verfügt:

Begegnungszone mit Geschwindigkeitsbeschränkung 20 km/h
Auf folgenden Strassen wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge auf 20 km/h festgesetzt und als Begegnungszone signalisiert:
- Kleinjogg-Strasse, Chammerholzstrasse, Hintergasse

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen. Rekurse gegen die unterstützenden, baulichen Massnahmen sind an das Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, zu richten.

Die Publikation erscheint auch im Amtsblatt des Kantons Zürich vom Mittwoch, 10. April 2024.

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